Künstlersozialkasse: Zuverdienstgrenze 2022 angehoben

13. 12. 2021

Die Erhöhung des Zuverdienstes für KSK-Versicherte von 450 Euro auf 1.300 Euro ist auch für das Jahr 2022 beschlossen:

 

siehe auch:  

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/weiterhin-schutz-und-unterstuetzung.html

Die Versicherten der KSK werden auch im Jahr 2022 ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat (5.400 Euro/Jahr) aus einer nicht künstlerischen / nicht publizistischen selbständigen Tätigkeit verdienen. 

Weitere Informationen der KSK finden Sie hier .

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2022 unverändert 4,2 Prozent.