Künstlersozialkasse: Zuverdienstgrenze 2022 angehoben
Die Erhöhung des Zuverdienstes für KSK-Versicherte von 450 Euro auf 1.300 Euro ist auch für das Jahr 2022 beschlossen:
siehe auch:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/weiterhin-schutz-und-unterstuetzung.html
Die Versicherten der KSK werden auch im Jahr 2022 ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat (5.400 Euro/Jahr) aus einer nicht künstlerischen / nicht publizistischen selbständigen Tätigkeit verdienen.
Weitere Informationen der KSK finden Sie hier .
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2022 unverändert 4,2 Prozent.